Navigieren bei der Einstellung von Talenten in Usbekistan: Wie IT Park Uzbekistan den Prozess zum Laufen bringt.

Navigieren bei der Einstellung von Talenten in Usbekistan: Wie IT Park Uzbekistan den Prozess zum Laufen bringt.

14. Januar 2026
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Usbekistan durchläuft derzeit einen bedeutenden wirtschaftlichen Wandel. Mit einem aufblühenden Technologiesektor, einer jungen und mehrsprachigen Bevölkerung und einer wachsenden Zahl von IT-Bildungsinitiativen wird das Land für internationale Unternehmen immer attraktiver. Die Einstellung von ausländischem Personal erfordert jedoch ein gründliches Verständnis des strukturierten rechtlichen Rahmens, der sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer schützen soll. Für Unternehmen, die sich zum ersten Mal auf diesen Markt wagen, kann die Navigation in diesem Umfeld kompliziert erscheinen. Hier spielt der IT Park Uzbekistan eine entscheidende Rolle als praktischer Verbündeter vor Ort für ausländische Unternehmen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Einstellung von Mitarbeitern in Usbekistan

Die Beschäftigung in der Republik Usbekistan ist durch obligatorische rechtliche Verfahren geregelt, die mit der Unterzeichnung eines schriftlichen Arbeitsvertrags beginnen, oder, im Falle einer ausländischen Fachkraft, mit dem Abschluss der entsprechenden Registrierungsverfahren und der anschließenden Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags. Dieser Vertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument und muss dem Arbeitsgesetzbuch der Republik Usbekistan in vollem Umfang entsprechen, in dem die Aufgaben des Arbeitnehmers, die Vergütung, die Arbeitszeiten, die Dauer des Arbeitsverhältnisses und das offizielle Datum des Arbeitsantritts ausdrücklich festgelegt sind. Für ausländische Arbeitgeber ist die strikte Einhaltung dieser Bestimmungen von entscheidender Bedeutung, um ein transparentes und rechtmäßiges Arbeitsverhältnis zu schaffen und gleichzeitig potenzielle rechtliche Risiken zu minimieren.

Für die Mitgliedsunternehmen des IT-Parks unterliegt das Verfahren zur Einstellung ausländischer Fachkräfte einer vereinfachten Regelung. Ausländische Fachkräfte, die von IT-Park-Mitgliedsunternehmen beschäftigt werden, müssen keine Bestätigung (Genehmigung) für die Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Usbekistan einholen, und alle Arbeitsbeziehungen, die sich aus einer solchen Beschäftigung ergeben, werden durch die Arbeitsgesetzgebung der Republik Usbekistan geregelt. Ausländische Fachkräfte müssen sich in einem Zentrum für öffentliche Dienstleistungen eine persönliche Identifikationsnummer (PINFL) besorgen, nach der sie gemäß den Gesetzen der Republik Usbekistan legal beschäftigt werden können.

Sobald die erforderlichen Formalitäten erledigt sind, werden die Arbeitnehmer über die Plattform my.mehnat.uz im nationalen Arbeitsinformationssystem registriert. Diese Registrierung gewährleistet die korrekte Erfassung der Beschäftigungsdaten und dient als förmliche Bestätigung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung gemäß den Rechtsvorschriften der Republik Usbekistan.

Lohnbuchhaltung, Steuern und Sozialabgaben

In der Republik Usbekistan sind die Arbeitgeber für die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Einbehaltung und Abführung der entsprechenden Steuern sowie die Berechnung und Zahlung der Pflichtbeiträge zu Renten- und Sozialversicherungsfonds zuständig. Diese Aufgaben sind durch strenge gesetzliche Vorschriften geregelt, und die Nichteinhaltung kann zu finanziellen Strafen und anderen rechtlichen Konsequenzen führen.

Für ausländische Unternehmen können diese Prozesse kompliziert und ungewohnt sein; daher entscheiden sich viele für die Beauftragung professioneller Dienstleister vor Ort, um die präzise, rechtzeitige und vorschriftsmäßige Durchführung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der steuerlichen Pflichten sicherzustellen.

IT Park Usbekistan: Ein strategischer Partner für internationale Arbeitgeber

Der IT Park Uzbekistan dient sowohl als Geschäftsumfeld als auch als Unterstützungsplattform für Ausländer und ausländische Unternehmen, die in das lokale Technologie-Ökosystem einsteigen. Er hilft Arbeitgebern bei der Bewältigung rechtlicher Anforderungen, bei der Verwaltung von Arbeitserlaubnisverfahren und bei der Registrierung von Arbeitnehmern in Übereinstimmung mit den nationalen Vorschriften.

Zahlreiche Unternehmen in Usbekistan arbeiten nach dem Employer of Record (EOR)-Modell, darunter auch solche, die dem IT Park angeschlossen sind. Diese Firmen verwalten Verträge, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen und Arbeitsgenehmigungen im Namen ausländischer Unternehmen. Diese Strategie ermöglicht es Arbeitgebern, Talente effizient einzustellen, den Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Einhaltung aller Vorschriften beim Eintritt in einen neuen Markt zu gewährleisten.

How Tech Companies Hire Through IT Park: Ein Schritt-für-Schritt-Ansatz

Unternehmensregistrierung und IT-Park-Mitgliedschaft

Die meisten Unternehmen beginnen ihre Reise mit der Eintragung einer juristischen Person in Usbekistan, in der Regel als Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der nächste Schritt ist die Beantragung der Mitgliedschaft im IT-Park über das offizielle Portal unter my.it-park.uz. Für den Antrag ist ein Geschäftsplan erforderlich, der auf den Export von IT oder digitalen Dienstleistungen ausgerichtet ist. Die Mitgliedschaft gewährt Zugang zu Steueranreizen und einem unterstützenden Umfeld, das speziell auf technologieorientierte Unternehmen zugeschnitten ist.

Arbeitsverträge

Arbeitsverträge müssen dem Arbeitsgesetzbuch entsprechen und die Verantwortlichkeiten, die Vergütung, die Arbeitszeiten und die Vertragsdauer regeln. Der IT-Park bietet Hilfestellung, um sicherzustellen, dass die Verträge sowohl den arbeitsrechtlichen Vorschriften als auch den Mitgliedschaftskriterien entsprechen, und unterstützt die Unternehmen dabei, von Anfang an klare Grundlagen zu schaffen.

Arbeitsgenehmigungen und Visa-Unterstützung

Für Unternehmen, die Mitglied im IT-Park sind, wird der Prozess der Beschäftigung ausländischer Fachkräfte erheblich vereinfacht.

Ausländische Arbeitnehmer müssen sich in einem öffentlichen Dienstleistungszentrum eine persönliche Identifikationsnummer (PINFL) besorgen, nach der sie in Übereinstimmung mit den usbekischen Gesetzen legal beschäftigt werden können. Der IT-Park berät die Unternehmen während dieses Prozesses und unterstützt sie bei Bedarf in Visa-Fragen.

Registrierung der Mitarbeiter

Anschließend werden die Mitarbeiter im nationalen Arbeitssystem registriert, und ihre Arbeitsbücher werden aktualisiert, um ihren Beschäftigungsstatus widerzuspiegeln. Der IT-Park unterstützt die Unternehmen bei der Dokumentation und den Einreichungsprozessen.

Gehaltsabrechnung, Steuern und Beiträge

Der IT-Park bietet den Mitgliedsunternehmen kostenlose Beratung, indem er eine Liste empfohlener Dienstleister in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Lohnbuchhaltung, Rechnungsprüfung und damit verbundene Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Die Mitgliedsunternehmen sind für die Auswahl ihrer Dienstleister verantwortlich und übernehmen die volle Verantwortung für ihre Wahl und die erbrachten Dienstleistungen.

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften und Berichterstattungsstandards können sich im Laufe der Zeit ändern. IT Park hält seine Mitglieder auf dem Laufenden und hilft ihnen, Streitigkeiten, Prüfungsrisiken und verwaltungstechnische Probleme bei ihrer Tätigkeit im Land zu vermeiden.

Erforderliche Dokumentation für die Einstellung von Mitarbeitern im Technologiesektor

Ausländische Technologieunternehmen bereiten sich im Allgemeinen vor:

Usbekistans Arbeitskräfte: Jung, mehrsprachig und wachsend

Usbekistan hat über 38 Millionen Einwohner, von denen fast 60 % unter 35 Jahre alt sind. Diese demografische Zusammensetzung schafft eine flexible, ehrgeizige und zunehmend auf die digitalen Sektoren ausgerichtete Erwerbsbevölkerung. Die Ausweitung der IT-Ausbildungsprogramme bringt weiterhin Software-Ingenieure, Datenspezialisten und IT-Support-Fachleute hervor, die bereit sind, sich auf internationalen Märkten zu engagieren.

Die Fähigkeit, in mehreren Sprachen zu kommunizieren, ist einer der wichtigsten Vorteile des Landes. Viele Fachkräfte beherrschen Usbekisch, Russisch und Englisch, was den Einführungsprozess für globale Teams erheblich vereinfacht. IT Park baut diese Stärke durch Schulungen, Berufsbildungsprogramme und branchenorientierte Initiativen aus, die die Fähigkeiten mit den tatsächlichen Geschäftsanforderungen in Einklang bringen.

Employer of Record Services: Ein praktischer Weg zum Markteintritt

Zahlreiche ausländische Unternehmen entscheiden sich dafür, über vom IT-Park empfohlene Employer of Record-Partner zu arbeiten. In diesem Fall fungiert der EOR als offizieller Arbeitgeber in Usbekistan und kümmert sich um die Verwaltung von Verträgen, Gehaltsabrechnungen, Steuervorschriften und Arbeitsgenehmigungen, während das ausländische Unternehmen den täglichen Betrieb überwacht. Dieses Modell ermöglicht es Unternehmen, schnell und verantwortungsbewusst in den usbekischen Markt einzutreten, ohne dass sie sofort eine vollständige rechtliche Präsenz aufbauen müssen.

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in Usbekistan ist durchaus machbar, wenn die Unternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen kennen und mit geeigneten lokalen Partnern zusammenarbeiten. Jeder Aspekt, von Verträgen und Arbeitsgenehmigungen bis hin zu Lohnabrechnung, Registrierung und laufender Einhaltung der Vorschriften, spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung eines stabilen und nachhaltigen Betriebsrahmens.

IT Park Uzbekistan hat ein Ökosystem entwickelt, das diese Verfahren rationalisiert und die Risiken für internationale Arbeitgeber mindert. Seine Beratungsdienste, sein Partnernetz und seine operative Unterstützung ermöglichen es Unternehmen, mit Vertrauen einzustellen, Ausgaben effizient zu verwalten und die Einhaltung von Vorschriften von Anfang an sicherzustellen.

Für Technologieunternehmen, die nach Usbekistan expandieren möchten, bietet diese Mischung aus strukturierter Unterstützung und einer jungen, mehrsprachigen Belegschaft ein attraktives Umfeld für nachhaltiges Wachstum in der globalen digitalen Wirtschaft.